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Unique-Content und das Urheberrecht

Da im Internet eine Vielzahl von Inhalten bereits hinterlegt ist, kommt es darauf an, einen Artikel zu bekommen, der exklusiv nur für einen bestimmten Kunden geschrieben wurde. Dieser hier zum Beispiel. Das ist sehr wichtig und wird von manchen Textern unterschätzt. Wer jedoch schon einmal mit dem Urheberrecht zu tun hatte oder sich damit befasst hat, weiß, was passiert, wenn doppelter Content, abgekürzt DC, veröffentlicht wird.

Mal ganz abgesehen davon, dass es eine Frage der Ehre für einen Texter sein sollte, Inhalte zu schreiben, die einmalig sind, die von ihm erdacht wurden und aus seiner „Feder“ stammen. Eins zu eins übernommene Inhalte, beispielsweise von Wikipedia, wenn möglich noch mit den enthaltenen Schreibfehlern haben ganz unangenehme Folgen. Noch schlimmer ist es, wenn Inhalte einer anderen Webseite kopiert werden. Kommt der Betreiber bzw. Autor dieser Seite darauf, dass ein anderer sein Gedankengut verwendet hat, so steht dem Kopierer eine vierstellige Summe als Schadenersatzforderung für einen kopierten Artikel ins Haus. Es handelt sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung.

Etwas völlig anderes ist hingegen die Übertragung der Nutzungsrechte. Der Texter kann dem Seitenbetreiber, in der Regel nach Bezahlung der Rechnung, das Nutzungsrecht für die Texte übertragen. Damit kann der Webseiteninhaber die Texte ausschließlich für diesen Zweck verwenden. Das gilt aber nicht z. B. für ein E-Book, dafür bedarf es einer erneuten Nutzungsrechte-Übertragung durch den Autor/Texter. Urheberrechte können nicht übertragen werden, diese verbleiben immer beim Verfasser.

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